Ermäßigungen und freier Eintritt
Der ermäßigte Eintrittspreis gilt im Schlossmuseum für
- geschlossene Reisegesellschaften und Besuchergruppen mit mindestens 15 zahlenden Teilnehmern (die ermäßigten Eintrittskarten müssen vom Reiseleiter insgesamt gelöst und verrechnet werden)
- Teilnehmer an Betriebsausflügen (Bescheinigung der Firma oder Dienststelle erforderlich)
- Mitglieder des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker e.V.
- Mitglieder des Berufsverbandes Bildender Künstler
- Mitglieder des Schutzverbandes Bildender Künstler
- Studierende und Kursteilnehmer des Goethe-Instituts gegen Vorlage entsprechender Ausweise (deutscher oder internationaler Studentenausweis)
- Helferinnen und Helfer des freiwilligen sozialen Jahres sowie die Teilnehmer des freiwilligen ökologischen Jahres (gegen Ausweis)
- Freiwillig Wehrdienst Leistende und Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligengesetz (gegen Ausweis)
- Schwerbehinderte (gegen Ausweis); die Begleitperson erhält freien Eintritt, sofern die Notwendigkeit einer Begleitperson im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist.
- Besuchergruppen unter 15 Teilnehmern, bei denen die Kosten des Besuchs von Wohlfahrtsorganisationen voll oder zum Teil getragen werden und in besonderen Ausnahmefällen
- Personen ab 65 Jahren (Personalausweis)
- Inhaber der RheinMainCard (gegen Vorlage der Karte)
Freien Eintritt erhalten im Schlossmuseum:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Schüler über 18 Jahren von allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke gemäß Art. 6 Abs. 2 BayEUG gegen Vorlage des Schülerausweises
-
Reiseleiter (1 Reiseleiter oder Fremdenführer pro angefangene 25 Teilnehmer einer Reisegruppe) und Kraftfahrer von Reiseunternehmen.
Hinweis:
Schüler von Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) gemäß Art. 6 Abs. 2 Nr. 1e BayEUG sowie Sprachschülern wird kein freier Eintritt gewährt.
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