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Schlossmuseum

Ermäßigungen und freier Eintritt

Der ermäßigte Eintrittspreis gilt im Schlossmuseum für

  1. geschlossene Reisegesellschaften und Besuchergruppen mit mindestens 15 zahlenden Teilnehmern (die ermäßigten Eintrittskarten müssen vom Reiseleiter insgesamt gelöst und verrechnet werden)
  2. Teilnehmer an Betriebsausflügen (Bescheinigung der Firma oder Dienststelle erforderlich)
  3. Mitglieder des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker e.V.
  4. Mitglieder des Berufsverbandes Bildender Künstler
  5. Mitglieder des Schutzverbandes Bildender Künstler
  6. Studierende und Kursteilnehmer des Goethe-Instituts gegen Vorlage entsprechender Ausweise (deutscher oder internationaler Studentenausweis)
  7. Helferinnen und Helfer des freiwilligen sozialen Jahres sowie die Teilnehmer des freiwilligen ökologischen Jahres (gegen Ausweis)
  8. Freiwillig Wehrdienst Leistende und Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligengesetz (gegen Ausweis)
  9. Schwerbehinderte (gegen Ausweis); die Begleitperson erhält freien Eintritt, sofern die Notwendigkeit einer Begleitperson im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist.
  10. Besuchergruppen unter 15 Teilnehmern, bei denen die Kosten des Besuchs von Wohlfahrtsorganisationen voll oder zum Teil getragen werden und in besonderen Ausnahmefällen
  11. Personen ab 65 Jahren (Personalausweis)
  12. Inhaber der RheinMainCard (gegen Vorlage der Karte)

Freien Eintritt erhalten im Schlossmuseum:

  1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  2. Schüler über 18 Jahren von allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke gemäß Art. 6 Abs. 2 BayEUG gegen Vorlage des Schülerausweises
  3. Reiseleiter (1 Reiseleiter oder Fremdenführer pro angefangene 25 Teilnehmer einer Reisegruppe) und Kraftfahrer von Reiseunternehmen.
Hinweis:
Schüler von Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) gemäß Art. 6 Abs. 2 Nr. 1e BayEUG sowie Sprachschülern wird kein freier Eintritt gewährt.
Änderungen vorbehalten